Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarelizenzierung und Lieferungen
Audiantis GmbH, Berlin
1 Gegenstand der Bedingungen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vergabe von Softwarelizenzen und sonstige Warenlieferungen durch die Audiantis GmbH mit Sitz in Berlin (im Nachfolgenden Audiantis genannt).
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Audiantis nicht an, es sei denn, Audiantis hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Audiantis in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch Audiantis an Dritte übertragbar.
2 Vertragsgrundlagen
Sofern Audiantis ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Audiantis wirksam.
3 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
4 Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners
Audiantis ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Audiantis für den Kunden zumutbar ist.
5 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Audiantis. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Audiantis, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
6 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
(1) Der Kunde erhält von Audiantis ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Audiasntis für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen (s.a. Lizenvereinbarungen weiter unten). Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programme.
(2) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Server nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Servers befindet.
(3) Die von Audiantis erhobenen Lizenzgebühren richten sich u.a. nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der parallelen Nutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
(4) Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Audiantis nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
(5) Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von Audiantis erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Audiantis bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
(6) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine des in den oben genannten Paragraphen geregelten Umgangs wird die Audiantis GmbH Schadensersatzansprüche erheben.
(7) Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten oder elektronischen Medien sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Druckfehler oder Fehler in den online zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen sowie auch kurzfristige Preisänderungen können niemals ausgeschlossen werden.
(2) Audiantis rechnet nach den Angaben im jeweiligen Angebot ab.
(3) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet Audiantis Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat.
(5) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste berechnet.
(7) Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Audiantis ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.
(8) Bei Zahlungsverzug ist Audiantis berechtigt, Leistungen zu sperren oder nach entsprechender Androhung dieses Vertragsverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.
(9) Audiantis behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
8 Widerrufsrecht und Lieferfristen
(1) Privatkunden können innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt aus lizenzrechtlichen Gründen nicht für entsiegelte Software. Der Widerruf muss schriftlich, per E-Mail, Fax, Brief, oder durch Rücksendung der Ware innerhalb dieser Frist erfolgen.
(2) Sofern alle Artikel vorrätig sind, bringt Audiantis alle Bestellungen spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Bestellung auf den Postweg. In der Regel werden die Lieferungen nach 1-2 Tagen zugestellt.
(3) Sollte sich eine Lieferung verzögern, weist Audiantis den Kunden umgehend darauf hin. Der Kunde ist jederzeit bis zum Eintreffen der Ware berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten. Ab diesem Zeitpunkt gilt Ziffer 8.1 entsprechend.
(4) Mit Abschicken der Ware und Ausgang der Auftragsbestätigung (E-Mail) nimmt Audiantis die Bestellung des Kunden an, und der Kauf wird somit rechtskräftig geschlossen.
9 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(2) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Audiantis kostenlos Ersatz. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(3) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(4) Der Kunde hat Audiantis bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
10 Rücktrittsrechte
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Ablehnung eines Insolvenzantrages oder einer bei der Audiantis eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditwürdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefährdet, so kann Audiantis vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser die dauerhafte Erbringung regelmäßig wiederkehrender Leistungen vorsieht. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.
11 Datenschutz / Vertraulichkeit
(1) Audiantis erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden oder Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Möchte der Kunde über Neuerungen auf dem Laufenden gehalten werden, ist die Eintragung in den Audiantis Newsletter möglich. Die Eintragung erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (Double-OptIn).
(2) Audiantis weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Server gespeicherte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
(3) Im Weiteren gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
12 Haftung
(1) Audiantis haftet nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch immer dann, wenn Audiantis eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(2) Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 100.000,- € beschränkt.
(3) Audiantis haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Audiantis oder dessen Partnern liegen.
(4) Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
(5) Der Kunde haftet für alle Schäden, die Audiantis durch Sicherheitsmängel des Kunden (z.B. veröffentlichtes Passwort) entstehen.
(7) Weder Audiantis noch dessen Partner, Lizenzgeber, Angestellte, Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewährleisten, dass die Dienste ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Ebenso wenig sichern die vorgenannten Personen, Einrichtungen und Firmen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
(8) Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.
(10) Für den Verlust von Daten, insbesondere solchen die der Kunden auf den Servern abgelegt hat und deren Wiederherstellung haftet Audiantis nach Maßgabe der vorangehenden Vorschriften nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
13 Änderung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Änderungen auf www.audiantis.com veröffentlicht. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail an seine bei einer Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse über die Änderungen informiert. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
14 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Audiantis GmbH.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Audiantis ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für die von Audiantis auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.